Soziale, rechtliche und finanzielle Aspekte bei Dialyse
Gibt es finanzielle Unterstützung oder ein Recht auf einen Behinderten-Ausweis?
Für Dialysepatienten gelten etliche rechtliche und versicherungstechnische Besonderheiten. Dieses Thema ist bei genauem Hinsehen sehr komplex. Sie sollten sich also in jedem Fall mit Ihrem Arzt bzw. mit Ihrer Krankenversicherung unterhalten, um individuelle Details zu klären. Aber jedes zielführende Gespräch braucht natürlich eine gute Vorbereitung. Lesen Sie im Folgenden, worauf Sie generell achten und wonach Sie ganz bewusst fragen sollten.
Was bezahlt die Krankenversicherung?

Gesetzliche Krankenkassen müssen laut Gesetz verschiedene Zuzahlungen leisten – z.B. für bestimmte Arzneimittel, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte. Dialysepatienten gelten per Definition als „chronisch krank.“ Das bedeutet, dass die Kosten für die regelmäßigen Dialyse-Sitzungen vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen werden – ganz gleich, ob Sie dreimal die Woche zur Hämodialyse gehen oder eine Blutreinigung über Ihr Bauchfell durchführen (die sog. „Peritonealdialyse“).
Wie viel Ihre Krankenkasse aber darüber hinaus übernimmt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. So werden von den gesetzlichen Kassen z.B. die Fahrtkosten zur nächsten Dialyse erstattet. Die Fahrten müssen vom Nephrologen verordnet werden. Sie können diese Verordnung mit dem Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Haben Dialyse-Patienten Anrecht auf einen Behinderten-Ausweis?

Grundsätzlich – ja! Wer sich mehrmals die Woche einer Dialyse unterzieht, bekommt normalerweise einen Grad der Behinderung von hundert Prozent zugesprochen. Was Sie dafür in Anspruch nehmen können, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In jedem Fall wird der Grad der Behinderung vom regionalen Versorgungsamt festgestellt. Hier bekommen Sie dann auch einen entsprechenden Ausweis, der Sie zu verschiedenen Leistungen berechtigt.
Welches Versorgungsamt ist für Sie regional zuständig? Informationen finden Sie im Internet unter www.vdk.de