Was bezahlt die Krankenversicherung?

Gesetzliche Krankenkassen müssen laut Gesetz verschiedene Zuzahlungen leisten – z.B. für bestimmte Arzneimittel, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte. Dialyse-Patienten gelten per Definition als „chronisch krank.“ Das bedeutet, dass die Kosten für die regelmäßigen Dialyse-Sitzungen vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen werden – ganz gleich, ob Sie dreimal die Woche zur Hämodialyse gehen oder eine Blutreinigung über Ihr Bauchfell durchführen (die sog. „Peritonealdialyse“).

Wie viel Ihre Krankenkasse aber darüber hinaus übernimmt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. So werden von den gesetzlichen Kassen z.B. die Fahrtkosten zur nächsten Dialyse erstattet. Die Fahrten müssen vom Nephrologen verordnet werden. Sie können diese Verordnung mit dem Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Haben Dialyse-Patienten Anrecht auf einen Behinderten-Ausweis?

Grundsätzlich – ja! Wer sich mehrmals die Woche einer Dialyse unterzieht, bekommt normalerweise einen Grad der Behinderung von hundert Prozent zugesprochen. Was Sie dafür in Anspruch nehmen können, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In jedem Fall wird der Grad der Behinderung vom regionalen Versorgungsamt festgestellt. Hier bekommen Sie dann auch einen entsprechenden Ausweis, der Sie zu verschiedenen Leistungen berechtigt.

Welches Versorgungsamt ist für Sie regional zuständig? Informationen finden Sie im Internet unter www.vdk.de

Weitere rechtliche Themen

Blickpunkt Pflegekasse

Die Pflegekassen übernehmen im Falle einer Pflegebedürftigkeit unterschiedliche Leistungen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist dafür zuständig und ermittelt individuell den Grad der Pflegebedürftigkeit in drei Stufen. Sollten Sie solche Hilfestellungen also einmal in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Oder informieren Sie sich im Internet unter:

Stichwort Rentenversicherung

Anspruch auf Regelaltersrente hat man grundsätzlich mit 67 Jahren – Dialyse-Patienten aber unter Umständen schon früher. Für die Geburtsjahrgänge vor 1964 gibt es inzwischen sogar etliche Sonderregelungen. Machen Sie sich kundig. Eventuell treffen für Sie in Sachen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit etliche Kriterien zu.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. über die Deutsche Rentenversicherung – auch im Internet:

Zuschuss durch Wohngeld

Das Amt für Wohnungswesen ist zuständig für die Bewilligung von Wohngeld sowie die Vergabe von barrierefreien sowie behinderten- bzw. seniorengerechten Wohnungen. Ausschlaggebend sind dabei u.a. Ihr Einkommen und die Anzahl der Familienangehörigen, die mit Ihnen zusammenleben. Nähere Details erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt.

Schutz für Arbeitnehmer

Generell gelten für Dialyse-Patienten einige, rechtliche Besonderheiten: z.B. ein spezieller Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage oder sogar eine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz entsprechend auszustatten. Außerdem können Sie finanzielle oder steuerliche Mittel in puncto Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Internet unter:

Bleiben Sie mobil!

Bei vielen öffentlichen Verkehrsunternehmen fahren Sie als Dialyse-Patient mit einem entsprechenden Ausweis günstiger. Viele Kommunen stellen auch für Autofahrer verbilligte Anwohner-Parkausweise aus. Dies ist natürlich von Stadt zu Stadt verschieden. Erkundigen Sie sich doch einfach mal bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt. Hier bekommen Sie weitere, konkrete Informationen.

Dialyse auf Reisen

Auch im Ausland gibt es viele Dialyse-Zentren. Sprechen Sie also vor der Planung einer Reise mit Ihrem Arzt. Er kann Ihnen eine geeignete Dialysepraxis an Ihrem Urlaubsort nennen. Die Kosten werden dann in Abhängigkeit vom Urlaubsort und bestehendem Sozialabkommen mit dem Urlaubsland von Ihrer Krankenkasse übernommen.

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